Kutschenführerschein A (Privatperson)
Kutschenführerschein A – Privatperson
Ausbildungsziel ist es, durch Vermittlung grundlegender Kenntnisse und Fähigkeiten für
mehr Sicherheit und Übersicht beim Fahren auf öffentlichen Wegen und Straßen zu sorgen
und das Bewusstsein und die Mitverantwortung des Fahrers für den schonenden Umgang
mit Natur und Umwelt zu schulen und zu fördern.
Der Kutschenführerschein gilt für die FN als Befähigungsnachweis für das Fahren im
Straßenverkehr. Er wird erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres ausgestellt. Bis zur
Vollendung des 16. Lebensjahres ist er nur gültig in Begleitung eines volljährigen
Kutschenführerschein-Inhabers.
Die Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an diesem Lehrgang ist der
- Besitz des ‚Pferdeführerschein Umgang‘, bislang ‚Basispass Pferdekunde‘ (oder RA 7
und RA 6)
Hinweise
- Für Teilnehmer unter 18 Jahren besteht Helmpflicht.
- Für den Prüfungstag ist saubere, zweckmäßige und geeignete Kleidung inklusive
Kopfbedeckung mitzubringen. - Die Prüfungsgebühr wird gesondert berechnet und ist am Prüfungstag bar zu
bezahlen.
Literaturempfehlung für diesen Lehrgang
- Der Kutschenführerschein – Sicheres Gespannfahren im Straßenverkehr (offizielles FN Lehrbuch)